ORGANE DES UNIVERSITÄTSVEREINS


In der Mitgliederversammlung 2010 wurde die Satzung des Universitätsvereins nach 30 Jahren fundamental überarbeitet und neue Organe geschaffen. Dies wurde notwendig durch die avisierte Fusion mit der Alumni-Initiative und dem Wunsch nach einem aktiven und institutionell klar geregelten Engagement der Alumni für die UW/H. 

 

Ende 2022 wurde die Satzung erneut überarbeitet.

 

Die Rolle des Universitätsvereins als Gesellschafter der UW/H bedarf als wichtigstes Ziel einer klaren Kontrolle durch die Mitgliederversammlung als wichtigstes Organ im Verein. Gleichzeitig sollten Alumni als Vorstand für den Verein gewonnen werden können. Dazu wurde die bestehenden Organe im Verein neu aufgestellt.

 

Es gibt die Organe Mitgliederversammlung, Vorstand sowie die Schiedskommission. Der Vorstand teilt sich aus den oben genannten Gründen aber nun in zwei wechselseitig verknüpfte Organe – eine Art Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.

 

Die Mitgliederversammlung ist das wichtigste Organ im Verein. Sie tritt mindestens einmal im Jahr zusammen und ist für die Wahlen des Erweiterten Vorstands und der Schiedskommission zuständig. Sie entlastet auch die Mitglieder des Erweiterten Vorstands und genehmigt den Jahresabschluss und den Haushaltsplan. Die Rechte der Mitgliederversammlung wurden gegenüber der alten Satzung gestärkt.

 

Die Aufteilung in zwei Vorstände führt zu folgender Verteilung der Aufgaben:

 

  1. Erweiterter Vorstand 

Die Mitglieder dieses „Aufsichtsrat“ werden von der Mitgliederversammlung gewählt (mindestens 5 bis maximal 9 Personen). Seine Aufgaben bestehen insbesondere in der Berufung des Geschäftsführenden Vorstands und der Kontrolle der laufenden Geschäfte des Vereins. Dies wird unter anderem durch die Aufstellung von Richtlinien für die Verwaltung des Vereinsvermögens sichergestellt.

Der Erweiterte Vorstand wählt aus seiner Mitte einen Vorstand und einen Stellvertreter und gewährleistet im Weiteren durch einvernehmliche Entschlüsse fundierte Entscheidungen. Zur Bearbeitung der zahlreichen Aufgaben und Aktivitäten werden monatlich Telefonkonferenzen abgehalten.

Das Kuratorium kann je nach Anzahl der im Verein gewählten Vorstände bis zu 4 weitere Personen als Vorstand delegieren. Damit sollte ein partnerschaftliches Zusammenwirken mit anderen Gesellschaftergruppen der UW/H ermöglicht werden.

 

  1. Geschäftsführender Vorstand

Dieser Vorstand besteht aus mindestens zwei Vereinsmitgliedern, die vom Erweiterten Vorstand gewählt und in ihrer laufenden Arbeit kontrolliert werden. Die Richtlinien zur Verwaltung des Vereinsvermögens sorgen ebenso dafür wie die Zustimmungspflicht des Erweiterten Vorstands bei wesentlichen die Vermögenslage betreffende Entscheidungen. 

Der Geschäftsführende Vorstand kann Dritte als eventuelle Geschäftsführer, für Projekte oder als Beiratsmitglied hinzu ziehen, die aber ebenfalls in der Kontrolle durch den Erweiterten Vorstand stehen. 

 

Die Schiedskommission besteht aus drei oder fünf Mitgliedern, die bei nicht in der Satzung oder dem Vereinsrecht geregelten Fragen hinzugezogen werden können.

 

Die aktuelle Satzung zum Nachlesen und Herunterladen findet ihr hier.

 

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Der Universitätsverein Witten/Herdecke e.V. ist seit 1999 die eigenständige Alumniorganisation der ehemaligen Studierenden, Dozenten und Mitarbeiter aller Bereiche der Universität Witten/Herdecke (UW/H)